Rechtliche Herausforderungen der Digitalisierung

Hermann, vielen Dank vorab, dass Du Dir für dieses Gespräch Zeit genommen hast. Welche Digitalisierungsfragen beschäftigen Dich bzw. Deine Mandanten momentan am häufigsten?

Das ist ganz unterschiedlich. Zum einen landen leider nach wie vor täglich Abmahnungen auf meinem Schreibtisch, z.B. weil ein Foto ohne Einwilligung des Urhebers benutzt worden ist. Dauerbrenner in diesem Bereich sind sogenannte  Microstock-Agenturen: Über diese Plattformen, wie z.B. pixelio.de oder fotolia.com, kann man zwar wunderbar kostenfrei Lizenzen bekommen. Allerdings beachten sehr viele Unternehmen nicht, dass sie sich auch an die entsprechenden Lizenztexte halten müssen. So wird in vielen Fällen die Nennung des Urhebers entweder weggelassen oder an der falschen Stelle platziert. Folge ist eine kostenträchtige Abmahnung, die nicht selten eine Schadensersatzforderung in vierstelliger Höhe zur Folge hat. Zum anderen beschäftigen sich viele Unternehmen aktuell mit dem Datenschutz. Seit Mai 2018 ist eine recht umfangreiche, wichtige Datenschutzverordnung der EU in Kraft getreten (DSGVO). Auch das Bundesdatenschutzgesetz ist völlig neu verabschiedet worden; kein Stein steht dort mehr auf dem anderen. Hierauf sind viele Unternehmen überhaupt noch nicht eingestellt. 

 

Das klingt ja eher nach negativen Erfahrungen mit der Digitalisierung - hast Du denn auch Erfolgsgeschichten mit Deinen Mandanten erlebt? 

Auf jeden Fall, es ist alles nur eine Frage der sorgfältigen Vorbereitung und des Digitalisierungsgrades, in dem ein Unternehmen organisiert ist. Unternehmen, die wichtige Themen der Digitalisierung vernachlässigen, werden nicht nur immer häufiger mit rechtlichen Abmahnungen oder Schwierigkeiten konfrontiert, sie geraten auch marketingmäßig ins Hintertreffen. Dagegen können Firmen, die sich z.B. mit dem Urheberrecht oder dem Datenschutz auskennen, deutlich Kosten sparen, wie z.B. über die eben bereits erwähnten Microstock-Agenturen. Sie arbeiten effizienter und, das ist schließlich am wichtigsten, die Mitarbeiter sind zufriedener und gehen jeden Tag gern zur Arbeit. Nimm nur das, was man früher etwas antiquiert bezeichnet hat mit „Telearbeitsplatz“: Es ist sicherlich ein Gewinn sowohl für das Unternehmen, als auch für die Familie zuhause, wenn es an wenigen, bestimmten Tagen in der Woche möglich ist, Sachen auch zuhause zu erledigen. Das gilt aber natürlich nicht für Sonnabend (Fußball) und Sonntag (Kirche)! (lacht).

 

Was ist Deiner Meinung nach die größte Digitalisierungs-Herausforderung?

Es wird zunehmend schwieriger, zum einen die Dinge kurz, knapp und verständlich rüberzubringen, auf der anderen Seite werden die Prozesse und Verfahren aber immer komplexer und umfangreicher. Gutes Beispiel hierfür sind datenschutzrechtliche Erklärungen: Zum einen soll eben möglichst präzise beschrieben werden, wie mit personenbezogenen Daten im Unternehmen umgegangen wird. Zum anderen aber ist es niemandem zuzumuten, seitenlange verschachtelte Bandwurmsätze dazu lesen zu müssen. Unter dem Strich ist die größte Digitalisierungs-Herausforderung aber die Aufgabe, nicht nur die Geschäftsführer der Unternehmen, sondern auch jeden einzelnen Mitarbeiter für die Digitalisierung und die damit verbundenen Herausforderungen zu sensibilisieren. So hilft die beste Datenschutzanweisung nichts, wenn unternehmensvertrauliche Unterlagen öffentlich in der S-Bahn auf dem Heimweg bearbeitet werden oder Laptop und Smartphone nicht verschlüsselt sind.

 

Womit konkret hilfst Du den Teilnehmern des Lehrgangs „Digitalisierungmanager“, um ihr Unternehmen zu digitalisieren?

Grundlage ist zunächst ein solides rechtliches Fundament in Fragen der Digitalisierung. So muss ein Mitarbeiter z.B. wissen, warum es Urheberrechte gibt, wann man sie erlangt und was im Umgang mit ihnen zu beachten ist. Darauf aufbauend helfen vor allem meine praktischen Erfahrungen, die übrigens nicht immer rechtlicher Natur sein müssen, mit bestimmten Konstellationen besser umgehen zu können - ich bin seit knapp 10 Jahren Fachanwalt für IT-Recht sowie für Urheber- und Medienrecht. Schließlich hoffe ich vor allem auch, die Teilnehmer für die rechtlich überaus spannenden Fragestellungen begeistern zu können.

 

Schließlich würde uns noch interessieren, was Du Dir von Deinen Mandanten rund um das Thema Digitalisierung wünschst?

Oh, das ist eigentlich nicht viel. Ich glaube eine gewisse Neugierde und Offenheit zu modernen Technologien ist schon mal eine hervorragende, und daher wünschenswerte Voraussetzung, um sich damit zu befassen. Das ist nicht selbstverständlich. So erlebe ich es häufiger, dass noch eine große Skepsis besteht z.B. zu Geschäftsmodellen, die sich anderswo als in Deutschland bereits hervorragend durchgesetzt haben. Beispiele hierfür sind etwa die Übernachtungsplattformen wie AirBNB, der taxiähnliche Dienst Uber oder google maps. Gerade bei Uber ist hier in Deutschland eine völlig verengte und einseitige Diskussion festzustellen: Viele glauben, dass der Sinn von Uber allein darin läge, dass Privatpersonen ihre Fahrdienste anbieten. Das mag ein Punkt bei Uber sein, ist bei weitem aber nicht der wichtigste und interessanteste: Bei Uber ist es nämlich möglich, nicht nur das Taxi sehr einfach bestellen und danach bezahlen zu können (funktioniert über eine App, also ohne Bargeld oder Kreditkarte), sondern auch, dass Sie ohne große Zeitverluste einfach mit mehreren Personen fahren können, wodurch es günstiger und übrigens auch umweltfreundlicher wird. Es ist mir unbegreiflich, wie sehr sich momentan die Verwaltungsgerichte vor den Karren der Taxi-Lobby spannen lassen.

Hermann, vielen Dank für das Interview! Mehr zu Hermann hier.